Unter „Ausgabenverantwortung“ versteht man die Maßnahmen, die eine private US-Stiftung ergreifen muss, wenn sie einer Organisation, die keine gemeinnützige Einrichtung ist, Fördermittel gewährt: eine Vorabprüfung, eine schriftliche Vereinbarung zur Zweckbindung der Mittel, eine getrennte Buchführung durch den Fördermittelempfänger, Berichte über die Verwendung der Mittel sowie die Offenlegung in der Steuererklärung der Stiftung.
Die Verpflichtung richtet sich nach dem Geldfluss, nicht nach der Redlichkeit des Empfängers. Das Unterlassen eines Schrittes stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften dar, selbst wenn die Mittel genau das bewirkt haben, was beide Parteien beabsichtigt hatten.
Es handelt sich um die Reihe von Schritten, die eine private US-Stiftung unternehmen muss, wenn sie einer Organisation, die keine gemeinnützige Einrichtung ist, Fördermittel gewährt: eine Vorabprüfung, eine schriftliche Vereinbarung über die zweckgebundene Verwendung der Mittel, eine getrennte Buchführung durch den Fördermittelempfänger, Berichte über die Mittelverwendung sowie die Offenlegung in der Steuererklärung der Stiftung.
Wenn es sich bei dem Empfänger nicht um eine gemeinnützige Einrichtung handelt – gewinnorientierte Unternehmen, andere private Stiftungen, unter bestimmten Umständen Privatpersonen sowie ausländische Organisationen ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung. Ausschlaggebend ist der Status des Empfängers, nicht die Höhe oder der Zweck der Förderung.
Eine Anfrage vor Gewährung des Zuschusses; eine schriftliche Vereinbarung, wonach die Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden dürfen; eine getrennte Buchführung durch den Zuschussempfänger; Berichte des Zuschussempfängers über die Verwendung der Mittel, mindestens einmal jährlich sowie bei Beendigung der Förderung; sowie die Offenlegung im Jahresbericht der Stiftung, wobei die Berichte aufzubewahren sind.
Für die gesamte Laufzeit der Förderung und darüber hinaus, da Berichte und Offenlegungen aufbewahrt werden müssen. Eine Stiftung muss in der Lage sein, einen Bericht eines Förderempfängers auch noch mehrere Jahre nach dem Ausscheiden des Programmteams abzurufen.
Unter den neuesten Begriffen, die wir hinzugefügt haben, tauchen die Begriffe „Teams, die Fördermittel verwalten“, „Sponsoring“ und „CSR“ am häufigsten auf.
Die Phase nach der Bewilligung ist der Abschnitt im Lebenszyklus einer Förderung, der auf die Förderentscheidung folgt: die Auszahlung der Mittel, die Nachverfolgung ihrer Verwendung, das Einholen von Berichten der Förderempfänger, die Bewertung der Ergebnisse anhand der zu Beginn festgelegten Ziele sowie der Abschluss der Förderung.
In der Phase nach der Förderzusage zeigt sich, ob eine Wirkung erzielt wurde oder verloren ging. Ein Förderer, dessen Interesse mit der Auszahlung endet, hat das Geld ausgegeben, ohne sagen zu können, was damit erreicht wurde.
Die Vorabentscheidung ist die erste Phase des Förderzyklus: Veröffentlichung der Ausschreibung, Entgegennahme der Anträge, Prüfung der Förderfähigkeit, Bewertung und Vorauswahl – alles, was geschieht, bevor Mittel zugesagt werden.
Die Vorabentscheidung bestimmt die Selektivität eines Förderers. Wie viele nicht förderfähige Anträge an die menschlichen Gutachter weitergeleitet werden und wie einheitlich die förderfähigen Anträge bewertet werden, wird in dieser Phase festgelegt und lässt sich in der nächsten Phase nicht mehr korrigieren.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit ist das Verfahren, bei dem eine private US-Stiftung nach bestem Wissen und Gewissen feststellt, dass ein ausländischer Förderempfänger einer gemeinnützigen Einrichtung in den USA gleichwertig ist, wodurch die Förderung wie eine inländische behandelt werden kann.
Es handelt sich um eine dokumentarische Maßnahme, nicht um eine Ermessensentscheidung. Die Stiftung trägt die Satzungsunterlagen des Förderempfängers, dessen Finanzverlauf und eine Beschreibung seiner Aktivitäten zusammen; ein schriftliches Gutachten eines qualifizierten Steuerberaters untermauert die Schlussfolgerung.
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