ESRS S1 / S3: Die EU-Standards für die Sozialberichterstattung in Bezug auf Belegschaft und lokale Gemeinschaften

Definition

ESRS S1 („Eigene Belegschaft“) und ESRS S3 („Betroffene Gemeinden“) sind die Sozialstandards im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards.

S1 befasst sich mit mitarbeiterbezogenen Themen, die für Freiwilligen- und Engagementprogramme relevant sind. S3 befasst sich mit den Auswirkungen auf Gemeinden, die für Fördermittel, Spenden und gesellschaftliches Engagement relevant sind. Zusammen legen sie fest, welche Arten von Sozialdaten Unternehmen im Rahmen der CSRD offenlegen müssen, was wiederum bestimmt, welche Auswirkungen in den Programmen erfasst werden müssen.

Verwaltung von Finanzhilfen
Veröffentlicht am
29. Juli 2026
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Was sind ESRS S1 und S3?

ESRS S1 („Eigene Belegschaft“) und ESRS S3 („Betroffene Gemeinschaften“) sind zwei der sozialen Standards im Rahmen der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS). Die ESRS sind die detaillierten technischen Vorschriften, nach denen Unternehmen im Rahmen der CSRD Bericht erstatten; sie sind in die Themenbereiche Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) gegliedert.

S1 und S3 sind die beiden Sozialstandards, die für Programme zur gesellschaftlichen Wirkung von Unternehmen am relevantesten sind. Sie legen fest, welche Arten von Sozialdaten ein Unternehmen ausweisen können muss, was wiederum bestimmt, welche Aspekte seine Programme überhaupt erfassen müssen.

Was ist der Unterschied zwischen S1 und S3?

Die beiden Standards verfolgen unterschiedliche Ausrichtungen. ESRS S1 betrifft die eigene Belegschaft eines Unternehmens, also dessen Mitarbeiter, weshalb er für mitarbeiterorientierte Programme wie Unternehmensfreiwilligenarbeit, Freistellungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Initiativen zur Mitarbeiterbindung relevant ist.

ESRS S3 betrifft betroffene Gemeinschaften, d. h. die Menschen und Orte außerhalb des Unternehmens, auf die sich dessen Aktivitäten und Finanzmittel auswirken. Damit ist dieser Standard besonders relevant für Fördermittel, Spenden und gesellschaftliches Engagement, bei denen die Auswirkungen eher in externen Gemeinschaften als unter den Mitarbeitern spürbar sind.

In welchem Zusammenhang stehen die ESRS mit der CSRD?

Die ESRS und die CSRD stellen das Regelwerk bzw. das Gesetz dar. Die CSRD ist die Richtlinie, die große Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet; die ESRS sind die Standards, die genau festlegen, welche Informationen offengelegt werden müssen. Ein Unternehmen hält die ESRS nicht abstrakt ein, sondern erstattet im Rahmen der CSRD unter Anwendung dieser Standards Bericht.

S1 und S3 sind zwei Einträge in dieser umfassenderen Gruppe. Es sei darauf hingewiesen, dass die ESRS selbst im Rahmen des Omnibus-Verfahrens 2025–2026 vereinfacht wurden, wobei die Anzahl der Datenpunkte reduziert wurde; daher sollten die genauen Offenlegungspflichten am besten anhand der aktuellen EU-Leitlinien überprüft werden.

Erfassung von S1- und S3-Daten mithilfe von Programmen

Da S1 und S3 auf Daten zurückgreifen, die im Rahmen von Programmen zur sozialen Wirkung generiert werden, besteht die praktische Aufgabe darin, diese in einer für die Berichterstattung geeigneten Form zu erfassen. Eine Softwareplattform für das Fördermittelmanagement erfasst die Teilnahme an ehrenamtlichen Tätigkeiten (relevant für S1) sowie die Ergebnisse der Fördermaßnahmen und der Gemeinschaft (relevant für S3) als strukturierte Daten, sodass diese direkt in die Wirkungsberichterstattung einfließen können, anstatt am Jahresende neu zusammengestellt werden zu müssen.

Zusammenfassung
Häufig gestellte Fragen

FAQ

Was sind ESRS S1 und S3?
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Worin besteht der Unterschied zwischen ESRS S1 und ESRS S3?
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In welchem Zusammenhang stehen die ESRS mit der CSRD?
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Warum sind S1 und S3 für Programme mit sozialer Wirkung von Bedeutung?
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