Due Diligence: Wie Geldgeber einen Förderempfänger vor der Gewährung von Fördermitteln überprüfen

Definition

Unter „Due Diligence“ versteht man die Überprüfung, die ein Geldgeber vor der Gewährung eines Zuschusses durchführt: Dabei werden die Rechtsform, die finanzielle Solidität, die Unternehmensführung sowie das Nichtvorhandensein von Interessenkonflikten oder Sanktionen überprüft. Der Umfang dieser Überprüfung richtet sich nach der Höhe des Betrags und dem damit verbundenen Risiko.

Die Dokumentation der Sorgfaltsprüfung im Rahmen des Antragsworkflows gewährleistet, dass diese einheitlich durchgeführt wird und im Prüfpfad nachweisbar ist, was sowohl für die Einhaltung von Vorschriften als auch für den Ruf von Bedeutung ist.

Verwaltung von Finanzhilfen
Veröffentlicht am
29. Juli 2026
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Was versteht man unter „Due Diligence“ bei der Fördermittelvergabe?

Unter „Due Diligence“ versteht man die Überprüfung, die ein Geldgeber vor der Gewährung eines Zuschusses durchführt. Dabei wird sichergestellt, dass ein potenzieller Zuschussempfänger seriös und für den Erhalt von Mitteln geeignet ist, indem der rechtliche Status, die finanzielle Lage, die Führungsstrukturen sowie das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten oder Sanktionsrisiken überprüft werden.

Kurz gesagt, es geht dabei um eine andere Frage als bei der Bewertung. Bei der Bewertung lautet die Frage: „Ist dies ein guter Antrag?“; bei der Sorgfaltsprüfung lautet die Frage: „Ist dies eine sichere und seriöse Organisation, die förderungswürdig ist?“ Ein überzeugender Antrag einer Organisation, die die Sorgfaltsprüfung nicht besteht, kann dennoch nicht gefördert werden.

Wie viel Sorgfalt ist ausreichend?

Der Umfang der Prüfung richtet sich nach der Höhe der Fördersumme und dem damit verbundenen Risiko. Bei einem kleinen, risikoarmen Förderzuschuss für eine Gemeinde reicht möglicherweise eine einfache Bestätigung des rechtlichen Status aus, während eine umfangreiche, mehrjährige Förderung oder eine Förderung in einem Rechtsraum mit höherem Risiko eine eingehendere Prüfung der Finanzen, der Unternehmensführung und der Sanktionslisten erfordert.

Der Grundsatz lautet: Verhältnismäßigkeit. Die Anwendung gleicher, aufwendiger Prüfungen auf jeden Förderantrag bedeutet eine Verschwendung von Ressourcen und verlangsamt den Prozess, während die Anwendung weniger aufwendiger Prüfungen auf jeden Förderantrag den Geldgeber einem Risiko aussetzt. Die Anpassung des Prüfungsumfangs an das jeweilige Risikoniveau ist entscheidend dafür, dass die Sorgfaltspflicht sowohl streng als auch praktikabel bleibt.

Inwiefern unterscheidet sich die Due Diligence von entsprechenden Prüfungen?

Die Due-Diligence-Prüfung unterscheidet sich von zwei Aspekten, mit denen sie häufig in Verbindung gebracht wird. Es handelt sich dabei nicht um die Einhaltung der DSGVO, die regelt, wie mit den personenbezogenen Daten des Antragstellers umgegangen wird, und nicht darum, ob der Antragsteller als zuverlässig einzustufen ist. Und sie ist auch nicht mit dem Umgang mit Interessenkonflikten gleichzusetzen, bei denen es um Voreingenommenheit auf Seiten des Geldgebers geht.

Die Sorgfaltsprüfung richtet sich nach außen auf die antragstellende Organisation; die beiden anderen Aspekte betreffen den Umgang mit Daten und die Unparteilichkeit der Prüfer. Ein solides Programm behandelt alle drei Aspekte als separate Kontrollmaßnahmen, anstatt sie miteinander zu vermischen.

Dokumentation der Sorgfaltsprüfung in einer Förderplattform

Die Sorgfaltsprüfung ist nur so aussagekräftig wie die Nachweise, die sie hinterlässt. Eine Softwareplattform für das Fördermittelmanagement erfasst jeden Schritt innerhalb des Antragsworkflows, sodass die Überprüfung einheitlich erfolgt und im Prüfpfad dokumentiert wird – bereit zur Vorlage, falls eine Entscheidung jemals in Frage gestellt werden sollte.

Zusammenfassung
Häufig gestellte Fragen

FAQ

Was versteht man unter „Due Diligence“ bei der Fördermittelvergabe?
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Was ist der Unterschied zwischen der Sorgfaltspflicht und der DSGVO?
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Wie viel Sorgfalt ist ausreichend?
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Wie weisen Geldgeber nach, dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben?
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