Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findet immer dann Anwendung, wenn im Rahmen eines Förderprogramms personenbezogene Daten erhoben werden: Namen der Antragsteller, Lebensläufe, finanzielle Angaben oder in manchen Fällen auch Angaben zu besonderen Kategorien.
Die Einhaltung der Vorschriften erfordert eine Rechtsgrundlage, eine eindeutige Einwilligung, rollenbasierten Zugriff, festgelegte Aufbewahrungsfristen sowie die Möglichkeit, Daten auf Anfrage zu löschen. Durch die Abwicklung dieser Vorgänge innerhalb einer DSGVO-konformen Plattform werden diese Verpflichtungen bereits durch die Systemarchitektur gewährleistet und sind nicht mehr von manueller Disziplin abhängig.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das EU-Datenschutzgesetz, das immer dann gilt, wenn im Rahmen eines Förderprogramms personenbezogene Daten von Personen in der EU/im EWR erhoben werden: Namen der Antragsteller, Lebensläufe, finanzielle Angaben und gegebenenfalls Informationen besonderer Kategorien. Sie legt fest, wie diese Daten erhoben, verwendet und gespeichert werden dürfen.
Gemäß Artikel 6 bedarf die Verarbeitung einer Rechtsgrundlage, meist in Form einer Einwilligung, einer vertraglichen Notwendigkeit oder einer gesetzlichen Verpflichtung. Ein Programm sollte vor der Erhebung von Bewerberdaten ermitteln und dokumentieren, welche Rechtsgrundlage zutrifft, anstatt davon auszugehen, dass die Einwilligung alle Fälle abdeckt.
Die DSGVO regelt, wie ein Förderer mit den personenbezogenen Daten von Antragstellern umgeht (Einwilligung, Sicherheit, Aufbewahrung). Die Sorgfaltsprüfung ist ein eigenständiger Vorgang zur Überprüfung der Legitimität eines Förderempfängers. Die eine dient dem Schutz der Daten des Antragstellers, die andere der Überprüfung der Eignung des Antragstellers.
Durch Datenminimierung (Erhebung nur der tatsächlich erforderlichen Daten), rollenbasierten Zugriff, festgelegte Aufbewahrungsfristen und die Möglichkeit, Daten auf Anfrage zu löschen. Die Abwicklung dieser Vorgänge innerhalb einer konformen Plattform sorgt dafür, dass diese Maßnahmen von Grund auf durchgesetzt werden können und nicht von manueller Disziplin abhängen.
Unter den neuesten Begriffen, die wir hinzugefügt haben, tauchen die Begriffe „Teams, die Fördermittel verwalten“, „Sponsoring“ und „CSR“ am häufigsten auf.
Eigenmittel sind Gelder, die ein Fördermittelempfänger aus anderen Quellen aufbringen muss, um die Fördermittel eines Geldgebers freizuschalten, häufig im festgelegten Verhältnis, beispielsweise 1:1. Sie zeugen von breiterer Unterstützung und sorgen dafür, dass die Mittel des Geldgebers weiter reichen.
Ein Zuschuss zum Kapazitätsaufbau ist eine Förderung, die darauf abzielt, die Organisation selbst, ihre Kompetenzen, Systeme, Leitungsstrukturen oder Strategie zu stärken, anstatt die Kosten für ein bestimmtes Programm zu decken. Damit wird in die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Organisation investiert.
Bei der steuerlichen Trägerschaft handelt es sich um eine Vereinbarung, bei der eine etablierte, steuerbefreite Organisation im Auftrag eines Projekts, das selbst keinen steuerbefreiten Status besitzt, Mittel entgegennimmt und verwaltet, wodurch dieses Projekt Zugang zu Fördermitteln und steuerlich absetzbaren Spenden erhält.
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