Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Gutachter oder Entscheidungsträger eine persönliche, finanzielle oder berufliche Verbindung zu einem Antragsteller unterhält, die eine unparteiische Entscheidung beeinträchtigen könnte oder den Anschein einer Beeinträchtigung erwecken könnte.
Das Erkennen und Bewältigen von Konflikten – durch den Ausschluss betroffener Gutachter und die Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen – ist für ein vertretbares und vertrauenswürdiges Förderverfahren von entscheidender Bedeutung.
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Gutachter oder Entscheidungsträger eine persönliche, finanzielle oder berufliche Verbindung zu einem Antragsteller unterhält, die eine unparteiische Entscheidung beeinträchtigen oder den Anschein einer Beeinträchtigung erwecken könnte. Dabei geht es um eine Befangenheit seitens des Förderers, nicht um die Eignung des Antragstellers.
Bei einem Interessenkonflikt geht es um mögliche Voreingenommenheit seitens der eigenen Gutachter und Entscheidungsträger des Förderers. Bei der Sorgfaltsprüfung geht es um den Antragsteller, wobei überprüft wird, ob ein potenzieller Förderempfänger seriös ist. Das eine betrifft die Unparteilichkeit innerhalb der Organisation, das andere den Antragsteller.
Indem die Gutachter aufgefordert werden, Interessenkonflikte offenzulegen, bevor sie die Liste der Antragsteller einsehen, sowie erneut bei jedem einzelnen Antrag. Liegt ein Interessenkonflikt vor, wird der Gutachter von der Begutachtung dieses Antrags ausgeschlossen, und der Ausschluss wird mit einem Zeitstempel und einer Begründung protokolliert.
Da Gutachter häufig aus derselben Branche stammen wie die Antragsteller, sind Überschneidungen eher die Regel als die Ausnahme. Schon der Anschein eines Interessenkonflikts kann das Vertrauen in eine Entscheidung untergraben; daher schützt ein transparenter Umgang damit die Glaubwürdigkeit des gesamten Programms.
Unter den neuesten Begriffen, die wir hinzugefügt haben, tauchen die Begriffe „Teams, die Fördermittel verwalten“, „Sponsoring“ und „CSR“ am häufigsten auf.
Eigenmittel sind Gelder, die ein Fördermittelempfänger aus anderen Quellen aufbringen muss, um die Fördermittel eines Geldgebers freizuschalten, häufig im festgelegten Verhältnis, beispielsweise 1:1. Sie zeugen von breiterer Unterstützung und sorgen dafür, dass die Mittel des Geldgebers weiter reichen.
Ein Zuschuss zum Kapazitätsaufbau ist eine Förderung, die darauf abzielt, die Organisation selbst, ihre Kompetenzen, Systeme, Leitungsstrukturen oder Strategie zu stärken, anstatt die Kosten für ein bestimmtes Programm zu decken. Damit wird in die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Organisation investiert.
Bei der steuerlichen Trägerschaft handelt es sich um eine Vereinbarung, bei der eine etablierte, steuerbefreite Organisation im Auftrag eines Projekts, das selbst keinen steuerbefreiten Status besitzt, Mittel entgegennimmt und verwaltet, wodurch dieses Projekt Zugang zu Fördermitteln und steuerlich absetzbaren Spenden erhält.
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