Eine Sachspende ist eine Unterstützung, die in Form von etwas anderem als Geld geleistet wird: Produkte, Ausrüstung, Büroräume oder fachliche Dienstleistungen und Fachwissen (mit Überschneidungen zum kompetenzbasierten ehrenamtlichen Engagement).
Zu Berichts- und Wirkungszwecken wird Sachspenden in der Regel ein Geldwert zugewiesen, damit sie ebenso wie Geldspenden nachverfolgt und in das Gesamtvolumen des gesellschaftlichen Engagements einbezogen werden können.
Eine Sachspende ist eine gemeinnützige Spende in Form von Waren oder Dienstleistungen anstelle von Geld; beispielsweise spendet ein Unternehmen Produkte, Ausrüstung oder fachliches Know-how an eine gemeinnützige Organisation, ohne dafür eine kommerzielle Gegenleistung zu erwarten.
Beides sind nicht-monetäre Leistungen, doch eine Sachspende ist eine gemeinnützige Zuwendung, für die keine Gegenleistung erwartet wird. Ein Sachsponsoring hingegen ist ein kommerzieller Austausch: Der Spender erhält dafür Rechte und Sichtbarkeit. Das Vorhandensein oder Fehlen einer Gegenleistung bildet die Trennlinie.
Damit Sachspenden in den Gesamtzuwendungen eines Unternehmens erfasst werden. Durch die Zuweisung eines angemessenen Geldwerts zu gespendeten Gütern oder Dienstleistungen kann ein Unternehmen diese neben Geldspenden verbuchen und ausweisen, anstatt sie unberücksichtigt zu lassen.
Fair und einheitlich unter Zugrundelegung des Marktwerts der gespendeten Waren oder Dienstleistungen. Da die Wertermittlung subjektiv sein kann, ist eine klare, dokumentierte Grundlage für eine korrekte Berichterstattung und für die jeweils geltende steuerliche Behandlung von Bedeutung.
Unter den neuesten Begriffen, die wir hinzugefügt haben, tauchen die Begriffe „Teams, die Fördermittel verwalten“, „Sponsoring“ und „CSR“ am häufigsten auf.
Zweckgebundene Mittel sind Spenden, die ein Spender für einen bestimmten Zweck, ein bestimmtes Projekt oder einen bestimmten Zeitraum vorgesehen hat und die der Empfänger ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwenden darf.
Die Unterscheidung zwischen zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Mitteln ist für eine vorschriftsmäßige Rechnungslegung und Berichterstattung von grundlegender Bedeutung, da die missbräuchliche Verwendung zweckgebundener Mittel einen Verstoß gegen die Bedingungen des Geldgebers darstellt.
Eine Zusage ist die formelle Verpflichtung eines Spenders, einen bestimmten Betrag – mitunter über mehrere Jahre hinweg – zu spenden, noch bevor die Mittel tatsächlich überwiesen werden.
Die Abgleichung von Zusagen mit den eingegangenen Zahlungen ist für eine genaue Prognose und Berichterstattung unerlässlich, damit eine Organisation sowohl weiß, was zugesagt wurde, als auch, was tatsächlich eingegangen ist.
In einer Richtlinie zur Annahme von Spenden wird festgelegt, welche Spenden eine Organisation unter welchen Bedingungen annimmt und welche nicht; dabei werden Aspekte wie die Sorgfaltspflicht gegenüber Spendern, zweckgebundene Spenden und Reputationsrisiken behandelt.
Eine klare Richtlinie schützt die Organisation vor problematischen Spenden und bietet den Mitarbeitern eine einheitliche Grundlage für die Bewertung und Erfassung jeder Spende.
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